Aktuelles
Grundsätze und Ziele der Pflege und Entwicklung im Nationalpark
Das Nationalparkprogramm
Nationalparkregion Sächsisch Böhmische Schweiz


Bundespräsident Horst Köhler besuchte unsere schöne Sächsischen Schweiz
Am 05.10.2007 besuchten Bundespräsident Horst Köhler und Gattin die Sächsische Schweiz. Ziel des Besuches war das Schrammsteinmassiv.

Bei gutem Wetter wanderte der Präsident, begleitet von Journalisten und einer Gruppe aus Sachsen von Ostrau über die Schrammsteine bis zur Wildwiese. Horst Köhler nutzte vielfach die Gelegenheit zu Gesprächen. So informierte sich der Bundespräsident über den Stand von Projekten gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. Gemeinsam mit Staatsminister Wöller und Landrat Geisler erörterte er die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Nationalparke. Auch die Für und Wider einer Welterbebewerbung wurden angesprochen.

Beeindruckend war die offene Art, mit der Köhler immer wieder beim Treffen mit Wanderern das Gespräch suchte und fand. Tatsächlich ein Bundespräsident zum Anfassen, fanden seine Gesprächspartner. Dann also auf ein Wiedersehen im Elbsandsteingebirge.

Pressemitteilung des Landratsamtes
Datum: 08. September 2007


Schöne Aussichten zum Greifen nah

Tourismus. Gestern wurde im Schweizerhaus auf der Bastei eine weitere Informationsstelle des Nationalparkes eröffnet.

Wie ein Magnet zog die Bastei gestern hunderte Besucher an. Diese kamen allerdings nicht wegen der malerischen Aussicht. Viele wollten sich die Einweihung der neuesten Attraktion im Schweizerhaus nicht entgehen lassen. Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsminister Stanislaw Tillich eröffnete Landrat Michael Geisler (CDU) gestern eine neue Informationsstelle des Nationalparkes Sächsische Schweiz. Unter dem Thema „Elbsandsteingebirge – Kunst und Natur“ sind in einer Dauerausstellung Exponate aus der Hasse-Stiftung zu sehen.

Bilder machen Natur lebendig

„Die Informationsstelle ist ein Symbol dafür, wie Tradition und Moderne miteinander verbunden werden können“, betont Geisler als Vorsitzender des Nationalparkfördervereins. Mit mehr als 1,3Millionen Besuchern pro Jahr sei die Bastei – als Geburtsstätte des frühen Fremdenverkehrs in der Sächsischen Schweiz – zudem der optimale Standort.

Anhand von etwa 250Bildern, Fotografien, Büchern und topografischen Karten wird Besuchern künftig ein kleiner Einblick in die künstlerische Darstellung des Elbsandsteingebirges zwischen dem 17.und 18. Jahrhundert gegeben. Den Grundstock der umfassenden Ausstellung bilden Sammlerstücke von Dietrich Hasse, einem aus der Sächsischen Schweiz stammenden Münchner. Bereits seit den fünfzigerJahren sammelt er zusammen mit seiner Frau Ursula Raritäten rund um das Elbsandsteingebirge. „In Westdeutschland machte uns damals keiner Konkurrenz, denn die Sächsische Schweiz war dort so gut wie unbekannt“, erzählt Hasse.

Auf Auktionen, in Antiquariaten und Flohmärkten stieß der Kunstliebhaber immer wieder auf wahre Schätze. Darunter befinden sich unter anderem Originale des Sächsischen Hofmalers Johann Alexander Thiele, Radierungen von Adrian Zingg und Kupferstiche von Carl August Richter. In der Dauerausstellung im Schweizerhaus sind etwa 250Exponate aus der Hasse-Stiftung zu sehen.

Die Ausstellung ist in drei Teile gegliedert. Auf der einen Seite sind die Bilder der einzelnen Künstler zusammengefasst, auf der anderen Seite erwarten die Besucher topografisch sortierte Themen. „Ob Kuhstall, Prebischtor oder Winterberg, auch wer nicht kunstinteressiert ist, wird überrascht sein“, verspricht Richter. Am Ende der Ausstellung wird ein Blick auf die Moderne geworfen.

Weitere Infostellen folgen

Einen Blick in die Zukunft wagte Michael Geisler. Er möchte anhand solcher Beispiel künftig weitere Informationsstellen schaffen, um die Sächsische Schweiz für den Tourismus noch attraktiver zu machen. „Die Entwicklung macht auch vor der Natur keinen Halt, deshalb ist es wichtig, die Natur in der Sächsischen Schweiz zu bewahren“, erklärt Geisler. Rückendeckung bekommt er dabei von ganz oben. „Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist ein Beispiel, wie der Spagat zwischen Erhalt, Nutzung und Erholung einer Landschaft gemeistert wird“, sagte Stanislaw Tillich, Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft.
Sächsische Zeitung
25. November 2006


Blick von der Bastei Herr Richter, Herr Staatsminister Tillich, Herr Landrat Geisler, Herr Prof. Röhle, Herr Prof. Mannsfeld (v.l.) Staatsminister Tillich und Herr Richter Herr Landrat Geisler, Stifter Herr Hasse, Herr Richter (v.L.) Herr Richter neben einer Kopie der „Felsenschlucht“ von Caspar David Friedrich (von 1824)
Staatsminister Tillich in der Ausstellung  „Felsenschlucht“ von Caspar David Friedrich (von 1824) Blick von der Bastei ins Elbtal Staatsminister Tillich und Landrat Geisler Blick von der Bastei zum Lilienstein


Nationalparkrat setzt auf Bürgernähe – Akzeptanzanalyse, 1000 Bürger sollen befragt werden
Mit Bürgernähe und Fachkompetenz setzt sich der Nationalparkrat unter Leitung des Landrates Michael Geisler intensiv für die Umsetzung der kommunalen Interessen in der Nationalparkregion ein.
Damit dieser Satz keine leere Worthülse bleibt beschloss das Gremium beim Anhörungsverfahren zur Nationalparkverordnung eine breite Beteiligung der Bevölkerung zu sichern. Das Nationalparkamt folgte dieser Empfehlung.
Mit der öffentlichen Auslegung der Verordnung in den Kommunen der Nationalparkregion hatten die Bürger die Möglichkeit sich an diesem Verfahren zu beteiligen.
An dieser Stelle möchte sich Landrat Michael Geisler bei allen bedanken, die sich aktiv in die Diskussion um die Verordnung eingebracht haben.
Bürgerbeteiligung, wie am Beispiel der Nationalparkverordnung gezeigt, sichert breites Wissen und bietet große Transparenz. Die Resonanz stimmt optimistisch. Das Wissen über Wünsche, Ängste, Probleme und Visionen unserer Menschen ist wichtig für alle Akteure, es ist Informationsquelle und Wegweiser.
Um diesen eingeschlagenen Weg fortzusetzen, wird sich der Landrat für eine öffentliche Auswertung der vorgebrachten Anliegen der Bürger zum Entwurf des Nationalparkprogramms einsetzen.
Weiterhin schlägt er vor, dass sich künftig Verbände und Vereine mit ihrem Fach- und Sachverstand noch stärker an der Arbeit des Nationalparks beteiligen sollen.
Warum dieser Schritt? Die Antwort ist klar: Ziel des Nationalparkrates ist es, die Interessen der Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunen mit denen des Nationalparks in Einklang zu bringen. Dass dies nicht reibungslos erfolgt hat die Vergangenheit gezeigt.
Umso mehr ist es notwendig klare und verständliche Worte zu sprechen und den Bürger aktiv in diesen Prozess einzubeziehen.
So vergab jetzt - auf Anregung des Nationalparkrates -  das Nationalparkamt an die Universität Leipzig einen Werkvertrag für eine repräsentative Akzeptanzanalyse. Im September sollen rund 1000 Einwohner des Landkreises schriftlich und telefonisch zum Nationalpark und zur Nationalparkregion Sächsische Schweiz befragt werden. Die Untersuchung ist so angelegt, dass auch Vergleiche zur Akzeptanzanalyse aus dem Jahre 2000 möglich werden. Bestandteil des Auftrages ist eine öffentliche Präsentation und Auswertung der Ergebnisse bis zum Ende dieses Jahres.

Pressemitteilung des Landratsamtes
Datum: 07. Juli 06


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Grundsätze und Ziele der Pflege und Entwicklung im Nationalpark
Im Gebiet des Nationalparkes soll
1. in der Naturzone A die Entwicklung der Natur grundsätzlich ohne nutzende und lenkende Eingriffe ihren natürlichen Abläufen überlassen bleiben.
2. in der Naturzone B die Waldentwicklung durch geeignete forstliche Maßnahmen auf der Grundlage von Waldbehandlungsgrundsätzen, welche die oberste Naturschutzbehörde und die oberste Forstbehörde einvernehmlich erlassen, in Richtung der natürlichen Waldgesellschaften gelenkt werden. Abschnittsweise soll ein Zielzustand erreicht werden, der eine Waldentwicklung nach Nummer 1 ermöglicht. Ergänzend können stabile Dauerwaldstrukturen geschaffen und erhalten werden. Unmittelbar an offene Felsbildungen oder Gewässer angrenzende Bereiche sollen von Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen ausgenommen werden.
3. in der Naturzone B das Offenland dauerhaft erhalten und gepflegt werden, soweit Gründe des Arten- und Biotopschutzes, der Erhaltung des Landschaftsbildes oder der Landeskunde dies erfordern und eine Nutzung möglich ist.
4. in der Pflegezone durch eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Wald und Offenland sowie durch spezifische Naturschutzmaßnahmen die biotoptypische Artenvielfalt der heimischen Pflanzen- und Tierwelt erhalten oder erhöht werden.
5. innerhalb eines Übergangszeitraumes von etwa 30 Jahren für mindestens zwei Drittel der Fläche der Naturzone B die Voraussetzungen für eine Überführung in eine räumlich möglichst zusammenhängende Naturzone A geschaffen werden. Bis zu einem Drittel der Fläche der Naturzone B kann langfristig der Pflegezone zugeordnet werden.
6. die Bestandsentwicklung ausgewählter Tierarten mit jagdlichen Maßnahmen (Wildbestandsregulierung) unter Beachtung der gebotenen Eingriffsminimierung soweit und solange gesteuert werden, wie Belange des Schutzzweckes und andere öffentliche Interessen dies erfordern. Demnach sollen bejagt werden

a) Reh-, Rot- und Schwarzwild zur Sicherung der natürlichen Waldentwicklung,

b) Schwarzwild zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen vor Wildschäden,

c) Füchse zur Abwendung der Tierseuchengefahr und

d) im Gebiet nicht heimische Wildtierarten (Dam-, Sika-, Gams-, Muffelwild, Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink), um einen Bestandsaufbau zu verhindern. Eine Bestandsregulierung anderer Wildtierarten ist grundsätzlich nicht vorzunehmen.

7. der Wildbachcharakter der Fließgewässer mit einer entsprechenden Durchlässigkeit für wasserbewohnende Tierarten erhalten oder wiederhergestellt werden, soweit Verkehrssicherungspflichten oder Erfordernisse des Hochwasserschutzes dem nicht entgegen stehen.
8. die Fischbestandsentwicklung des Fließgewässersystems der Kirnitzsch oberhalb der Mittelndorfer Mühle (Auslauf Untergraben) beobachtet werden mit dem Ziel, Maßnahmen der fischereilichen Hege auf außergewöhnliche, den natürlichen Fischbestand oder den Gewässerlebensraum gefährdende Situationen zu begrenzen. In allen anderen Fließgewässern soll die Fischbestandsregulierung durch geeignete Maßnahmen der fischereilichen Hege den Schutzzweck nach § 3 unterstützen.
9. in den Naturzonen A und B noch bestehendes Nutzungsrecht an Naturgütern, wie Holz, Wasser, Steinen und Erden, langfristig abgelöst werden.
10. durch lenkende Maßnahmen des ruhenden und fließenden Verkehrs der für Naturschutz und Erholung gleichermaßen entscheidende Ruhecharakter der Landschaft erhalten und stärker ausgeprägt werden.
11. bei zulässigen baulichen Maßnahmen eine landschaftsgebundene und örtlich gewachsene Bauweise sowie bei Erweiterungen baulicher Anlagen ein angemessenes Verhältnis zum Altbestand eingehalten werden.
12. im Rahmen der Erholungsvorsorge ein Netz einheitlich gekennzeichneter Wege (Wanderwege, Radrouten, Bergpfade, Kletterzugänge) und Aussichtspunkte, das ein intensives Erleben von Natur und Landschaft ermöglicht und Beeinträchtigungen der Naturausstattung auf ein unumgängliches Maß beschränkt, dauerhaft unterhalten werden.
13. der Ruhecharakter gefördert werden, indem insbesondere in der Kernzone Naturschutz und Bergsport nach Maßgabe von § 14 Abs. 5 Satz 3 räumlich und zeitlich entflochten werden.
14. wissenschaftliche Beobachtung und Forschung vorrangig den Fragestellungen der weiteren Entwicklung des Nationalparkes und seiner Integration in die Region dienen. Ihre Ergebnisse sollen der Nationalparkverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen.
15. durch Informations- und Bildungsangebote sowie durch Besucherbetreuung die Umsetzung des Schutzzweckes nach § 3 unterstützt, bei der Bevölkerung Verständnis für ungestörte Naturabläufe und den Nationalpark geweckt und ein Beitrag zur allgemeinen Umweltbildung geleistet werden.
16. die Zusammenarbeit mit dem angrenzenden tschechischen Nationalpark Böhmische Schweiz und dem tschechischen Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge gefördert werden.


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